Gemeindeverwaltung
Westerheim
Kirchenplatz 16
D-72589 Westerheim
Telefon: 0 73 33.96 66 -10
Telefax: 0 73 33.96 66 -20
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund
der Stadt Laichingen und der Gemeinden Heroldstatt, Merklingen und Westerheim
Lebenslagen
7. Familien vor Gericht
Zur übergeordneten Lebenslage "Familie und Kinder"
Besonders im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kommt es oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern.
Falls Sie Kinder haben, muss bei einer Scheidung auch geklärt werden,
- bei wem das Kind in Zukunft leben soll,
- wer das Sorgerecht übernimmt
- wann und wie oft der andere Elternteil das Kind sehen darf.
Im Kapitel "Sorgerecht" finden Sie nähere Informationen dazu.
Neben der Klärung des Sorge- und Umgangsrechts kann auch die Sicherung des Unterhalts für die Familie zum Problem werden. Wie Sie Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder oder für sich selbst durchsetzen können, erfahren Sie im Kapitel "Unterhaltsfragen".
In der Lebenslage "Scheidung" finden Sie grundlegende Informationen zur gültigen Rechtslage, zu den Voraussetzungen und den Folgen einer Scheidung sowie zu Beratungsstellen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am {0} freigegeben.Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Beistandschaft des Jugendamts - beantragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter
- Feststellung der Vaterschaft beantragen
- Kindesunterhalt beantragen (minderjährige Kinder)
- Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen
- Scheidung - Antrag auf Scheidung einreichen
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
- Trennungsunterhalt beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
