Gemeindeverwaltung
Westerheim
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Donau-Iller-Nahverkehrsverbund
der Stadt Laichingen und der Gemeinden Heroldstatt, Merklingen und Westerheim
Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
der Gemeinde Westerheim zum 31.12.2010
Nach § 196 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte auf das Ende des Jahres 2010 festzusetzen. Der Gutachterausschuss beschloss gem. § 193 Abs. 3 BauGB nach der beim Bürgermeisteramt Westerheim aufliegenden Kaufpreissammlung auf den 31.12.2010 folgende Bodenrichtwerte:
Art der baulichen Nutzung Bodenrichtwerte in €/m²
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Zone 1 (W1) Wohnbauflächen (W) 115,00 €
Zone 2 (W2) Wohnbauflächen (W) 90,00 €
Zone 3 gemischte Bauflächen (M) 80,00 €
Zone 4 Dorfgebiet (MD) 60,00 €
Zone 5 gewerbliche Bauflächen (G) 35,00 €
Zone 6 Sonderbauflächen (S1) 45,00 €
Zone 7 Sonderbauflächen (S2) 75,00 € |
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Rohbauflächen – Wohnen 23,50 €
Rohbauflächen – Gewerbe 11,00 €
Bauerwartungsland – Wohnen 4,00 € – 12,00 €
Bauerwartungsland – Gewerbe 4,00 € – 10,00 €
Landwirtschaftliche Flächen 0,70 € – 1,70 € (Acker- und Grünland)
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf das voll erschlossene unbebaute Grundstück.
Bei den Richtwerten handelt es sich um Grundpreise, die unter üblichen Umständen erzielbar sind. Bei besonders wertbeeinflussenden Umständen sind im Einzelfall höhere oder niedrigere Preise möglich.
Festgestellt am 03. April 2012
Gez. Lothar Kopp
Vorsitzender des Gutachterausschusses
