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Lebenslagen

Steuern und Abgaben

Die unternehmerische Tätigkeit unterliegt vielfältigen steuerlichen Regelungen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen steuerlichen Berater. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Finanzämtern.

Auch Städte und Gemeinden können Steuern sowie Gebühren und Beiträge erheben.

Freigabevermerk

19.05.2022; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

     
 

Westerheim

Gemeindeverwaltung Westerheim

Kirchenplatz 16
D-72589 Westerheim

Telefon: 0 73 33.96 66 -10
Telefax: 0 73 33.96 66 -20

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Statistisches Landesamt

Bürgerstiftung Laichinger Alb

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund

DING

Smaily-Bus ((63,3 KB))

Smaily-Bus der Stadt Laichingen und der Gemeinden Heroldstatt, Merklingen und Westerheim