Sie sind hier: Startseite » Rathaus » Lebenslagen

Lebenslagen

Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

     
 

Westerheim

Gemeindeverwaltung Westerheim

Kirchenplatz 16
D-72589 Westerheim

Telefon: 0 73 33.96 66 -10
Telefax: 0 73 33.96 66 -20

info@westerheim.de

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Statistisches Landesamt

Bürgerstiftung Laichinger Alb

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund

DING

Smaily-Bus ((63,3 KB))

Smaily-Bus der Stadt Laichingen und der Gemeinden Heroldstatt, Merklingen und Westerheim