Behördenwegweiser
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Externe Organisationseinheit
Untere Waffenbehörde
Kontakt
Telefon 0731 185-1641
Fax 0731 185-1667
E-Mail waffen@alb-donau-kreis.de
Internet
http://www.alb-donau-kreis.de
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Thematische Übersicht zu den Formularen/Onlinediensten
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes - Antrag und Anlage (PDF)