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Leistungen

E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen

Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.

Verfahrensablauf

  1. Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
    Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
  2. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
    Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
  3. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.

Erforderliche Unterlagen

 

Keine

Freigabevermerk

Stand: 27.10.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

     
 

Westerheim

Gemeindeverwaltung Westerheim

Kirchenplatz 16
D-72589 Westerheim

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Telefax: 0 73 33.96 66 -20

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Smaily-Bus ((63,3 KB))

Smaily-Bus der Stadt Laichingen und der Gemeinden Heroldstatt, Merklingen und Westerheim