Was erledige ich wo?

Leistungen

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.

Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

26.07.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

     
 

Westerheim

Gemeindeverwaltung Westerheim

Kirchenplatz 16
D-72589 Westerheim

Telefon: 0 73 33.96 66 -10
Telefax: 0 73 33.96 66 -20

info@westerheim.de

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Statistisches Landesamt

Bürgerstiftung Laichinger Alb

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund

DING

Smaily-Bus ((63,3 KB))

Smaily-Bus der Stadt Laichingen und der Gemeinden Heroldstatt, Merklingen und Westerheim