Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Nach § 196 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres festzusetzen.
Der Gutachterausschuss beschloss gem. § 193 Abs. 3 BauGB nach der beim Bürgermeisteramt Westerheim aufliegenden Kaufpreissammlung auf den 31.12.2018 folgende Bodenrichtwerte:
* bei durchschnittlicher Lage und durchschnittlicher Bodenqualität
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf das voll erschlossene unbebaute Grundstück.
Bei den Richtwerten handelt es sich um Grundpreise, die unter üblichen Umständen erzielbar sind. Bei besonders wertbeeinflussenden Umständen sind in Einzelfällen höhere oder niedrigere Preise möglich.
Festgestellt am 27.07.2020
Gez.
Hermann Tappe
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Die detaillierte und farbige Bodenrichtwertkarte ist auf der Homepage der Gemeinde www.westerheim.de unter der Rubrik "Rathaus - Bodenrichtwerte" eingestellt.
Die Bodenrichtwertkarte können Sie hier ((828 KB)) einsehen.