gesplittete Abwassergebühr
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom März 2010 verpflichtet, seit 2010 eine Aufteilung der Abwassergebühr vorzunehmen.
Die bis dahin einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Beseitigung des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers von Dächern, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen beinhaltet hatte, wurde in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Für die Schmutzwassergebühr wird der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr hingegen orientiert sich an der Größe der überbauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird. Flächen, von denen das Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Abwasseranlagen gelangt, werden somit nicht veranlagt.
Informationen zu Neubauten
Um die versiegelten Flächen Ihres Neubaus zu erhalten, möchten wir Sie bitten, die untenstehenden Erhebungsbögen auszufüllen. Eine Ausfertigung des Erhebungsbogens senden Sie bitte an die Gemeinde Westerheim, die zweite Ausfertigung des Erhebungsbogens ist für Ihre Unterlagen. Dem Erhebungsbogen legen Sie bitte einen Plan aus Ihren Bauakten bei, aus denen die einzelnen überbauten und versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück ersichtlich sind. Bitte nummerieren Sie die Flächen auf Ihrem Plan durch und übertragen diese in die einzelnen Spalten des Erhebungsbogens. Danach ordnen Sie bitte den Flächen die Faktoren 0,9 bzw. 0,6 oder 0,3 zu.
Wir bitten Sie, den Erhebungsbogen, unter Berücksichtigung der beiliegenden Hinweise, sorgfältig auszufüllen, sobald das Gebäude in seiner äußeren Form erstellt ist. Die Außenanlagen und Zuwege sind zu einem späteren Zeitpunkt nach zu melden, sobald auch diese vollständig hergestellt sind.
- Erhebungsbogen für Neubauten zur Weiterleitung ((15,3 KB))
- Erhebungsbogen für Neubauten zum Verbleib ((15,4 KB))
- Erläuterungen zum Erhebungsbogen ((2,9 KB))
Anforderungen an die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
In dem beigefügten Merkblatt des Alb-Donau-Kreises sind die fachlichen und rechtlichen Randbedingungen aufgeführt, unter denen von einer schadlosen Beseitigung des Niederschlagwassers auszugehen ist. Dieses Merkblatt soll den Bürgerinnen und Bürgern nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Hilfe bieten auf die Frage, welche Flächen für eine Entkopplung geeignet sind.