Informationen aus der letzten Verkehrsschau
Informationen aus der letzten Verkehrsschau
Am 11.08.2026 haben Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamts, der Polizei und der Gemeindeverwaltung im Zuge einer Verkehrsschau verschiedene Stellen in Westerheim besichtigt.
Verlängerung des Haltverbots in der Feldstetter Straße:
Bei der Verkehrsschau wurden wiederholt problematische Situationen durch parkende Fahrzeuge festgestellt. Unter anderem werden Gehwege und der Radschutzstreifen unerlaubt befahren. Im Winter erschweren parkende Autos außerdem den Räum- und Streudienst.
Der Radschutzstreifen dient der Benutzung durch Radfahrer, um deren Schutz im Straßenverkehr zu erhöhen. Im Gegensatz zum Gehweg darf der Radschutzstreifen im Ausnahmefall durch Fahrzeuge befahren werden, wenn dies aufgrund von Gegenverkehr erforderlich ist. Auf ihm besteht ein Halt- und Parkverbot für Kraftfahrzeuge, damit Radfahrer nicht behindert oder beeinträchtigt werden. Gegenüber des Radschutzstreifens darf geparkt werden, wenn die Restfahrbahnbreite mindestens 3,05 m beträgt. Diese Voraussetzungen sind gegeben, so dass gegenüber des Radschutzstreifens in der Feldstetter Straße geparkt werden darf.
Die Verkehrsschaukommission kommt überein, dass auf Antrag der Gemeinde Westerheim hin das bestehende absolute Haltverbot bis zum Beleuchtungsmast an der Mauer zwischen Gebäude 18 und 14 (Kittelgässle) erweitert werden kann. Zudem kann ein für die Wintermonate (Oktober bis April) geltendes absolutes Haltverbot angeordnet werden, welches als Klappbeschilderung ausgeführt wird. Der Beginn der Klappbeschilderung kann auf Höhe des Einlaufschachts an der Mauer auf der Rückseite des Gebäudes Donnstetter Straße 1 vorgesehen werden und das Ende am vorgenannten Beginn des ganzjährig geltenden Haltverbots am Beleuchtungsmast an der Mauer zwischen Gebäude 18 und 14 (Kittelgässle).
Einen entsprechenden Antrag hat die Gemeindeverwaltung am 16.09.2026 beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis gestellt.
Fußgängerüberweg Feldstetter Straße
Der Gemeindeverwaltung liegt eine Anfrage vor, ob an der bestehenden Querungshilfe in der Feldstetter Straße nach der Einmündung der Ortsstraßen Pfählerweg/Hinter Sellen ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann.
An der bestehenden Querungshilfe in der Feldstetter Straße kann kein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet werden, nachdem in Richtung Ortsausfahrt dafür zwei Fahrstreifen überquert werden müssten. Dies ist nach den geltenden Vorgaben nicht zulässig.
Errichtung einer Bushaltestelle Roßwang 1
Der Gemeindeverwaltung liegt eine Anfrage vor, ob auf Höhe des Aussiedlerhofs Roßwang 1 eine Bushaltestelle eingerichtet werden könne.
Da ein Omnibus und Personen auf der Fahrbahn aus nur höchstens 150 m erkennbar sind, ist die erforderliche Haltesichtweite von mindestens 182 m nicht gegeben und die Anlage einer Bushaltestelle nicht möglich.

