Bürgermeisterwahl 2026 in Westerheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Westerheim hat am 21.04.2026 die organisatorischen Details für die anstehende Bürgermeisterwahl beschlossen.
Der Tag der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Westerheim wird auf Sonntag, 27.09.2026 festgesetzt.
Falls im ersten Wahlgang keine Person die erforderliche Mehrheit erhält, wird eine Stichwahl am Sonntag, den 11.10.2026 durchgeführt.
Vorläufiges Ergebnis der Bürgermeisterwahl Westerheim am 27.09.2026
Das Wahlergebnis der Gemeinde Westerheim können Sie hier einsehen.
Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) wurde in der Ausgabe Nr. 24 des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg vom 19.06.2026 veröffentlicht. Ab 20.06.2026 können Bewerbungen eingereicht werden.
Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) (PDF-Dokument, 1,31 MB, 16.06.2026)
Für eine Bewerbung zur Bürgermeisterwahl werden folgende Unterlagen benötigt:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln und auf amtlichen Formblättern.
- Eine von der Wohnortgemeinde ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit gemäß § 46 Abs. 2 GemO vorliegt.
- Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass
sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht
verloren haben.
Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können bis Montag, 31.08.2026 um 18.00 Uhr mit den entsprechend erforderlichen Unterlagen an die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Westerheim, Kirchenplatz 16, 72589 Westerheim eingereicht werden.
Nach Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen zur Wahl.
Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl 2026
Muster-Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl am 27.09.2026
Den Stimmzettel können Sie hier einsehen.
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses Bürgermeisterwahl Westerheim findet am Montag, 28.09.2026, um 18:00 Uhr im Musiksaal der Schule am Sellenberg statt.
Die Sitzungseinladung können Sie hier einsehen.
Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Kennzeichnung eines auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers oder durch Eintragung eines Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile.
Gewählt ist, wer bei der Wahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen der Bewerber mehr als die hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen (Ausnahme: bei erneutem Zuzug in die Gemeinde innerhalb von drei Jahren)
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.
Wo wird gewählt? Wo sind die Wahllokale?
Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal.
Wahllokal: Haus für Kinder
Adresse: Zimmerhaldenweg 1, 72589 Westerheim
Das Wahllokal ist am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Beantragung von Wahlscheinen (Online und vor Ort)
Hier gelangen Sie zur Online-Beantragung Ihres Wahlscheins. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag erst gestellt werden kann, sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegt.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online bis Donnerstag, 24.09.2026, 12:00 Uhr möglich.
Briefwahl vor Ort im Rathaus Westerheim
Sie können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus Westerheim während den allgemeinen Öffnungszeiten beantragen:
- Die Beantragung ist im Wahlamt des Rathauses Westerheim, Kirchenplatz 16, 72589 Westerheim, ohne Terminvereinbarung möglich.
- Auf Wunsch können Sie direkt vor Ort wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen.
- Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Lichtbildausweis mit.
- Wenn Sie Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen, benötigen wir eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Keine Wahlbenachrichtigung – wie kann man trotzdem wählen?
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, reicht für die Wahl im Wahllokal die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Briefwahlunterlagen nicht zugegangen?
Für den Fall dass Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese Ihnen jedoch nicht binnen 3 Werktagen zugegangen sind, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.
Für Samstag, 26.09.2026 hat das Wahlamt in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der Ihnen Ersatzunterlagen ausstellen kann.
Persönliches Erscheinen und ein Ausweisdokument sind Voraussetzung.
Wie kommt Ihr ausgefüllter Antrag auf Briefwahl zurück zum Wahlamt der Gemeinde?
Bitte werfen Sie Ihren roten Wahlbriefumschlag in den Rathaus-Briefkasten am Rathaus (Kirchenplatz 16) ein. Dieser wird am Wahlsonntag, 27.09.2026, bis 18:00 Uhr mehrmals täglich geleert.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr im Rathausbriefkasten der Gemeinde vorliegen. Danach endet die Wahlhandlung und mit der Auszählung der Stimmen wird begonnen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Ergebnisfeststellung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte geben Sie den Wahlbrief nicht im Wahllokal ab. Maßgeblich ist ausschließlich der fristgerechte Eingang im Rathausbriefkasten der Gemeinde Westerheim bis 18:00 Uhr am Wahltag.
