Bürgermeisterwahl: Gemeinde Westerheim

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Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahl 2026 in Westerheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Westerheim hat am 21.04.2026 die organisatorischen Details für die anstehende Bürgermeisterwahl beschlossen.

Der Tag der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Westerheim wird auf Sonntag, 27.09.2026 festgesetzt.

Falls im ersten Wahlgang keine Person die erforderliche Mehrheit erhält, wird eine Stichwahl am Sonntag, den 11.10.2026 durchgeführt.

Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) wurde in der Ausgabe Nr. 24 des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg vom 19.06.2026 veröffentlicht. Ab 20.06.2026 können Bewerbungen eingereicht werden.

Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) (PDF-Dokument, 1,31 MB, 16.06.2026)

Für eine Bewerbung zur Bürgermeisterwahl werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln und auf amtlichen Formblättern.
  • Eine von der Wohnortgemeinde ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit gemäß § 46 Abs. 2 GemO vorliegt.
  • Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass
    sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht
    verloren haben.

Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können bis Montag, 31.08.2026 um 18.00 Uhr mit den entsprechend erforderlichen Unterlagen an die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Westerheim, Kirchenplatz 16, 72589 Westerheim eingereicht werden.

Nach Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen zur Wahl.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Kennzeichnung eines auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers oder durch Eintragung eines Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile.

Gewählt ist, wer bei der Wahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen der Bewerber mehr als die hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, 
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen (Ausnahme: bei erneutem Zuzug in die Gemeinde innerhalb von drei Jahren)
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.

Allgemeine Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb)  zur Bürgermeisterwahl

Wo wird gewählt? Wo sind die Wahllokale?

Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal.

Wahllokal: Haus für Kinder
Adresse: Zimmerhaldenweg 1, 72589 Westerheim

Das Wahllokal ist am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

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